Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leistungen der Marke Objektassistent, ein Angebot der AMZ+ Consulting GmbH, Salinenstraße 3, 49214 Bad Rothenfelde (nachfolgend „Anbieter“). Stand: Juli 2026.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Immobilienverwaltungen (nachfolgend „Kunde“). Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer; ein Vertrieb an Verbraucher erfolgt nicht.
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erklärte Annahme des Angebots des Anbieters zustande. Maßgeblich ist der Inhalt des jeweiligen Angebots; diese AGB gelten ergänzend.
2. Vertragsgegenstand und Rechtsnatur
(1) Der Anbieter stellt einen KI-gestützten Service bereit, der eingehende Mieter- und Eigentümerkommunikation (insbesondere E-Mail und Telefon) entgegennimmt, kategorisiert, Standardfälle nach vorheriger Freigabe durch den Kunden automatisiert beantwortet und übrige Vorgänge strukturiert an die Systeme des Kunden übergibt. Der konkrete Leistungsumfang (Module, Objekte, freigegebene Anfragekategorien, Anbindungen) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Der Vertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Hiervon unberührt bleibt das gesondert vereinbarte Erfolgskriterium der Pilotphase nach Ziffer 4, für das ausschließlich die dort geregelten Rechtsfolgen gelten.
3. Einrichtung
Die Einrichtung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen ab dem Kickoff-Termin, sofern der Kunde die nach Ziffer 6 erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig bereitgestellt hat. Verzögerungen, die auf einer unvollständigen oder verspäteten Mitwirkung des Kunden oder auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruhen, verlängern die Einrichtungsdauer entsprechend.
4. Pilotphase und Erfolgskriterium
(1) Sofern vereinbart, beginnt die Zusammenarbeit mit einer zeitlich begrenzten Pilotphase an ausgewählten Objekten. Die Pilotphase verlängert sich nicht automatisch.
(2) Für die Pilotphase vereinbaren die Parteien folgendes Erfolgskriterium: Mindestens 60 % der im Messzeitraum eingehenden Standardanfragen werden automatisiert beantwortet oder dem Kunden fertig strukturiert zur Bearbeitung vorgelegt.
(3) Standardanfragen im Sinne dieser AGB sind eingehende Anfragen, die einer der vom Kunden nach Ziffer 6 Abs. 2 ausdrücklich freigegebenen Anfragekategorien zuzuordnen sind. Nicht als Standardanfragen zählen insbesondere: Anfragen außerhalb der freigegebenen Kategorien, Rechtsthemen, Fristen- und Beschlussangelegenheiten, unverständliche oder abgebrochene Nachrichten und Anrufe, Werbung und Spam sowie Anfragen, deren Beantwortung Unterlagen erfordert, die der Kunde nicht bereitgestellt hat.
(4) Maßgeblich für die Messung ist die Auswertung im Dashboard des Kunden über den im Angebot bestimmten Messzeitraum. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 6 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, verlängert sich der Messzeitraum um den Zeitraum der Verzögerung. Der Erstattungsanspruch nach Absatz 5 besteht nicht, soweit der Anbieter die Nichterreichung des Erfolgskriteriums nicht zu vertreten hat, insbesondere weil sie auf einer unterbliebenen Mitwirkung des Kunden beruht. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Anbieter.
(5) Wird das Erfolgskriterium nicht erreicht, erstattet der Anbieter dem Kunden die für die Pilotphase gezahlte Vergütung vollständig. Dieser Erstattungsanspruch ist der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden für die Nichterreichung des Erfolgskriteriums; weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen insoweit nicht. Die Vereinbarung nach Absatz 2 stellt keine Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB dar und begründet keine verschuldensunabhängige Haftung über Satz 1 hinaus.
5. Grenzen der Leistung, Notfälle
(1) Der Service unterstützt die Organisation des Kunden; er ersetzt sie nicht. Der Kunde bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Pflichten gegenüber Mietern, Eigentümern und Dritten allein verantwortlich.
(2) Der Service umfasst eine automatisierte Erkennung von Notfallmeldungen (z. B. Rohrbruch, Wasserschaden, Heizungsausfall) und deren unverzügliche Weiterleitung an die vom Kunden benannte Bereitschaft. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine automatisierte Erkennung technisch keine vollständige Trefferquote erreichen kann und dass die Weiterleitung von der Verfügbarkeit der vom Kunden benannten Kontaktwege sowie von Telekommunikationsdiensten Dritter abhängt. Der Kunde ist verpflichtet, unabhängig vom Service eine eigene, jederzeit erreichbare Notfall- und Bereitschaftsorganisation vorzuhalten. Der Service ist kein Notruf- oder Alarmierungssystem im Sinne einschlägiger technischer Normen und darf nicht als solches eingesetzt werden.
(3) Automatisiert versandte Antworten erfolgen ausschließlich in den vom Kunden freigegebenen Anfragekategorien. Rechtsthemen, Fristen und Beschlüsse werden dem Kunden grundsätzlich nur als Entwurf zur Freigabe vorgelegt.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für Einrichtung und Betrieb erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form bereit (insbesondere Objektunterlagen, Zuständigkeiten, Erreichbarkeiten der Bereitschaft, Anbindung von Postfächern und Rufnummern) und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.
(2) Der Kunde entscheidet, welche Anfragekategorien automatisiert beantwortet werden dürfen, und erklärt die Freigabe in Textform. Er ist für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Wissensgrundlagen verantwortlich und teilt Änderungen unverzüglich mit.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der Daten an den Anbieter berechtigt ist und die datenschutzrechtlichen Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen erfüllt.
7. Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit an. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, soweit sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Geplante Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter, soweit zumutbar, mit angemessenem Vorlauf in Textform an und führt sie nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. Ausfälle, die auf Störungen von Netzen, Telekommunikations- oder Cloud-Diensten Dritter beruhen, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
8. Weiterentwicklung der Leistung
Der Anbieter ist berechtigt, den Service weiterzuentwickeln und technisch zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Änderungen kündigt der Anbieter mit einer Frist von vier Wochen in Textform an. Führt eine wesentliche Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Ankündigung zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
9. Unterauftragnehmer
Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen, insbesondere Anbieter von Rechenzentrums-, Telekommunikations- und KI-Diensten. Der Anbieter bleibt für die Leistungserbringung verantwortlich. Der Einsatz von Auftragsverarbeitern richtet sich nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Ziffer 12).
10. Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben unberührt.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für laufende Leistungen frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und anschließend höchstens einmal je Vertragsjahr anzupassen, soweit sich seine Kosten für die Leistungserbringung nachweislich erhöht haben (insbesondere Personal-, Energie-, Rechenzentrums-, Telekommunikations- oder Lizenzkosten). Die Anpassung darf den Umfang der Kostensteigerung nicht überschreiten und ist der Höhe nach auf die Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland seit der letzten Anpassung zuzüglich fünf Prozentpunkte begrenzt. Kostensenkungen gibt der Anbieter im selben Umfang weiter. Die Anpassung wird acht Wochen nach Ankündigung in Textform wirksam; der Kunde kann den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
11. Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Enthält das Angebot hierzu keine Regelung, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
(3) Nach Vertragsende unterstützt der Anbieter den Kunden auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung bei der geordneten Überführung der laufenden Vorgänge.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Verarbeitungsbeginn eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich in Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union.
(3) Daten des Kunden sowie personenbezogene Daten seiner Mieter und Eigentümer werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
(4) Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden gemäß dem vereinbarten Löschkonzept gelöscht; bei Nichtbeauftragung nach der Pilotphase spätestens 30 Tage nach Pilotende. Unberührt bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere nach § 147 AO und § 257 HGB; die betreffenden Daten werden für die Dauer der Aufbewahrungsfrist gesperrt und anschließend gelöscht.
13. Transparenz beim Einsatz künstlicher Intelligenz
Die Parteien stellen sicher, dass natürliche Personen, die mit dem Service interagieren, darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. Der Anbieter stellt hierfür geeignete Hinweistexte und Ansagen bereit; der Kunde ist als Betreiber dafür verantwortlich, dass diese in seiner Kommunikation verwendet und nicht entfernt werden.
14. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, nutzen sie ausschließlich zu Vertragszwecken und machen sie Dritten nicht zugänglich. Diese Pflicht gilt für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits bekannt waren, ihm rechtmäßig von Dritten zugänglich gemacht wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.
(3) Der Anbieter darf den Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen.
15. Gewährleistung
Weist die Leistung Mängel auf, ist der Anbieter zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Der Kunde bleibt für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm freigegebenen Antwortkategorien und Wissensgrundlagen verantwortlich; Abweichungen, die hierauf beruhen, stellen keinen Mangel dar. Ebenfalls keinen Mangel stellen Beeinträchtigungen dar, die auf Störungen bei Dritten oder auf unterlassener Mitwirkung des Kunden beruhen.
16. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der zur Wiederherstellung der Daten aus vom Kunden ordnungsgemäß vorgehaltenen Sicherungskopien erforderlich gewesen wäre.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
17. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere großflächige Störungen von Strom-, Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur, Cyberangriffe, behördliche Anordnungen, Naturereignisse), befreien den Anbieter für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
18. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fragen zu diesen AGB richten Sie an info@objektassistent.de.